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Urteil Nutzungsausfall
Schlagworte
Nutzungsausfall; Schadensersatz nach Parkettschädigung
Leitsatz
Schäden an dem Parkett der Mietwohnung (Wasserfleck, Kratzer) sind nach Mietende fachgerecht zu beseitigen und begründen einen Schadensersatzanspruch wegen Pflichtverletzung, wenn das nicht geschieht.
(Leitsatz der Redaktion)
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