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Urteil Modernisierung durch Anbau eines weiteren Balkons
Schlagworte
Modernisierung durch Anbau eines weiteren Balkons; Härteeinwand des Mieters; allgemein üblicher Zustand; unzumutbare finanzielle Härte; verbleibendes Haushaltseinkommen als Härtemaßstab
Leitsatz
Verbleiben dem Mieter nach einer Modernisierung nur noch rund 788 € zum Bestreiten seines Lebensunterhalts, liegt eine unzumutbare Härte vor.
(Leitsatz der Redaktion)
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