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Urteil Mieterhöhung für Geschäftsräume mit Wertsicherungsklausel
Schlagworte
Mieterhöhung für Geschäftsräume mit Wertsicherungsklausel; fehlende Fortschreibung eines Indexes; ergänzende Vertragsauslegung; Verbraucherpreisindex statt Lebenshaltungskostenindex; Gleitklausel; Mieterhöhung; Gewerberaummiete
Leitsatz
Ist im Geschäftsraummietvertrag eine Mietänderung aufgrund einer Wertsicherungsklausel (Gleitklausel) vereinbart, die sich auf den Lebenshaltungskostenindex stützt, ist wegen fehlender Fortschreibung des Lebenshaltungskostenindexes im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nunmehr der Verbraucherpreisindex zugrunde zu legen.
(Leitsatz der Redaktion)
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