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Urteil Mehrere Versuche der Herausgabevollstreckung als eine Vollziehungsmaßnahme
Schlagworte
Mehrere Versuche der Herausgabevollstreckung als eine Vollziehungsmaßnahme
Leitsatz
Mehrere Versuche der Vollstreckung einer auf Herausgabe der Wohnungsschlüssel lautenden einstweiligen Verfügung stellen - nur - eine Vollziehungsmaßnahme im Sinne des § 18 Nr. 4 RVG dar, wenn sie in innerem Zusammenhang stehen.
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