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Urteil Keine Umlage der Kosten für Müllmanagement
Schlagworte
Keine Umlage der Kosten für Müllmanagement; Kosten der Hausanlage bei Wärmelieferung; Wirtschaftlichkeitsgebot; Betriebskosten
Leitsätze
1. Ist die Lieferung von Heizwärme durch einen Dritten nach dem Mietvertrag zulässig, gehören zu den umlagefähigen Kosten auch die Instandhaltungs- und sonstigen Kosten der an den Wärmelieferanten übereigneten und von diesem betriebenen Kundenanlage im Hause.
2. Zusätzliche Kosten für ein "Müllmanagement" sind nicht umlagefähig.
(Leitsätze der Redaktion)
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