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Urteil Keine Mietminderung für absehbaren Baulärm
Schlagworte
Keine Mietminderung für absehbaren Baulärm; Schließung einer innerstädtischen Baulücke
Leitsatz
Eine Mietminderung für Baulärm scheidet aus, wenn eine Baulücke im innerstädtischen Bereich geschlossen wird.
(Leitsatz der Redaktion)
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