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Urteil Keine Gebührenfreiheit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Schlagworte
Keine Gebührenfreiheit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Gerichtskostenfreiheit
Leitsatz
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist von der Zahlung der Gerichtskosten nicht befreit. Die Kostenfreiheit des Bundes kommt ihr auch in den Rechtsstreitigkeiten nicht zugute, die sie als Partei in dessen Interesse führt.
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