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Urteil Kein Kürzungsrecht bei Umlage der Heizkosten der vor dem 1. Januar 1991 im Beitrittsgebiet installierten Einrohrheizung nach der Wohnfläche
Schlagworte
Kein Kürzungsrecht bei Umlage der Heizkosten der vor dem 1. Januar 1991 im Beitrittsgebiet installierten Einrohrheizung nach der Wohnfläche
Leitsatz
Bei Umlage der Heizkosten der vor dem 1. Januar 1991 im Beitrittsgebiet installierten Einrohrheizung nach der Wohnfläche hat der Mieter kein Kürzungsrecht.
(Leitsatz der Redaktion)
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