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Urteil Kein Anspruch des Nachbarn auf Beschneiden von Bäumen
Schlagworte
Kein Anspruch des Nachbarn auf Beschneiden von Bäumen
Leitsätze
1. Ein Eigentümer kann grundsätzlich negative Einwirkungen (hier: Verschattung durch Bäume auf dem Nachbargrundstück) nicht verbieten; nur in gravierenden Ausnahmefällen kann nach Treu und Glauben etwas anderes in Betracht kommen.
2. Eine Beseitigung von Büschen oder Gräsern ("Unkraut") kann nicht verlangt werden; Unkrautsamen vom Nachbargrundstück sind als Emission durch Naturkräfte nicht abwehrbar.
(Leitsätze der Redaktion)
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