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Urteil Kabelgebühren nicht immer erstattungsfähige Kosten der Unterkunft


Schlagworte

Kabelgebühren nicht immer erstattungsfähige Kosten der Unterkunft; Leistungen der Grundsicherheit; angemessene Aufwendungen; Nebenkosten kraft Mietvertrags; Betriebskosten; Informationsbeschaffung; Heizkosten; Abzug für Warmwasserkosten; üblicher Wohnstandard; Gemeinschaftsantenne; Fernsehen

Leitsatz

Monatliche Grundgebühren für die Nutzung eines Breitbandkabelanschlusses sind zwar ihrer Art nach erstattungsfähige Kosten der Unterkunft, wenn der Hilfebedürftige sie kraft Mietvertrags zu tragen hat und es sich um angemessene Aufwendungen handelt, nicht jedoch, wenn das Fernsehen bereits anderweitig technisch gewährleistet ist.

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