Urteil Kabelgebühren nicht immer erstattungsfähige Kosten der Unterkunft
Schlagworte
Kabelgebühren nicht immer erstattungsfähige Kosten der Unterkunft; Leistungen der Grundsicherheit; angemessene Aufwendungen; Nebenkosten kraft Mietvertrags; Betriebskosten; Informationsbeschaffung; Heizkosten; Abzug für Warmwasserkosten; üblicher Wohnstandard; Gemeinschaftsantenne; Fernsehen
Leitsatz
Monatliche Grundgebühren für die Nutzung eines Breitbandkabelanschlusses sind zwar ihrer Art nach erstattungsfähige Kosten der Unterkunft, wenn der Hilfebedürftige sie kraft Mietvertrags zu tragen hat und es sich um angemessene Aufwendungen handelt, nicht jedoch, wenn das Fernsehen bereits anderweitig technisch gewährleistet ist.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?