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Urteil Immissionsschutzrechtliche Genehmigung auch im Interesse des Grundstückseigentümers


Schlagworte

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung auch im Interesse des Grundstückseigentümers; Amtshaftung; Abfallentsorgungsanlage; Mülldeponie; Altlastenentsorgung

Leitsatz

Die Amtspflichten, die den für die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen (bis 30. April 1993: abfallrechtlichen) Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Abfallentsorgungsanlage und für die Überwachung einer solchen Anlage zuständigen Behörden obliegen, können auch zugunsten des Eigentümers des Betriebsgrundstücks als einem geschützten „Dritten" bestehen.

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