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Urteil Gebührenstreitwert für Feststellungsantrag für Zahlungsverpflichtung eines zukünftig erhöhten Mietzinses
Schlagworte
Gebührenstreitwert für Feststellungsantrag für Zahlungsverpflichtung eines zukünftig erhöhten Mietzinses
Leitsatz
Der Gebührenstreitwert für den Klageantrag des Vermieters auf Feststellung der Verpflichtung zur Zahlung eines zukünftig erhöhten Mietzinses bemisst sich nach dem 42fachen Mieterhöhungsbetrag abzüglich eines für positive Feststellungsklagen regelmäßig vorzunehmenden Abschlages von 20 %.
(Leitsatz der Redaktion)
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