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Urteil Gebührenstreitwert bei Feststellungsklage wegen Mietminderung
Schlagworte
Gebührenstreitwert bei Feststellungsklage wegen Mietminderung; Mängel der Mietsache; Streitwert; Minderungsberechtigung
Leitsatz
Der Gebührenstreitwert der Klage auf Feststellung eines Mieters gegen den Vermieter, dass er wegen Mängeln der Mietsache zur Minderung berechtigt ist, richtet sich entsprechend § 41 Abs. 5 Satz 1 Var. 2 GKG nach dem Jahresbetrag der geltend gemachten Minderung.
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