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Urteil Fehlende Erläuterung bei der Betriebskostenabrechnung nach Kopfzahl
Schlagworte
Fehlende Erläuterung bei der Betriebskostenabrechnung nach Kopfzahl
Leitsatz
Eine Betriebskostenabrechnung ist formell unwirksam, wenn nicht nach der Fläche, sondern nach der Zahl der Nutzer abgerechnet wird, ohne dass die Anzahl der Gesamtnutzer, der Nutzer in der Wohnung sowie die Dauer ihrer Nutzung angegeben ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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