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Urteil Fälligkeit der Mietbürgschaft mit gesicherter Forderung
Schlagworte
Fälligkeit der Mietbürgschaft mit gesicherter Forderung; Leistungsaufforderung
Leitsatz
Die Mietbürgschaft wird mit den gesicherten Mietforderungen fällig und ist nicht von einer Leistungsaufforderung des Gläubigers abhängig (Anschluss an BGH MDR 2009, 40 = NJW 2009, 1729).
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