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Urteil Ernsthafte Ersatzbebauung Voraussetzung der Verwertungskündigung
Schlagworte
Ernsthafte Ersatzbebauung Voraussetzung der Verwertungskündigung
Leitsatz
Die Wirksamkeit einer mit einem geplanten Neubau begründeten Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung setzt auch den Nachweis voraus, dass eine Ersatzbebauung tatsächlich erfolgen soll; erforderlich sind auch die Angabe der Neubaukosten und mit der Bewirtschaftung des Neubaus zu erzielenden Erträge.
(Leitsatz der Redaktion)
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