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Urteil Ermittlung der Nettomiete bei Mieterhöhung der Bruttowarmmiete
Schlagworte
Ermittlung der Nettomiete bei Mieterhöhung der Bruttowarmmiete
Leitsätze
1. Bei Vereinbarung einer Bruttowarmmiete ist für ein Mieterhöhungsverlangen zunächst eine neue Bruttokaltmiete zu bilden, von der dann die kalten Betriebskosten abzuziehen sind; eine unzulässige einseitige Änderung der Mietstruktur liegt darin nicht.
2. Eine fehlende Ermittlung der Heizkosten nach Verbrauch begründet nur ein Kürzungsrecht des Mieters bei der Abrechnung und ist für die fiktive Ermittlung der Nettomiete im Rahmen einer Mieterhöhung ohne Belang.
(Leitsätze der Redaktion)
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