Urteil Erläuterung des Flächenmaßstabs
Schlagworte
Erläuterung des Flächenmaßstabs; Flächenmaßstab in Betriebskostenabrechnung; Vorwegabzug; Mietereinwendungen; gemischte Kosten; materielle und formelle Richtigkeit einer Abrechnung; unterschiedliche Flächenangaben; Kosten des Hauswarts
Leitsätze
1. Zur Erstellung einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung ist eine Erläuterung der angesetzten Flächenwerte nicht allein deswegen erforderlich, weil diese Werte für aufeinander folgende Abrechnungsjahre Unterschiede aufweisen.
2. Eine Betriebskostenabrechnung ist auch dann formell ordnungsgemäß, wenn in ihr sog. gemischte Kosten umgelegt werden, ohne anzugeben, dass von den einzelnen Kostenpositionen keine Vorwegabzüge vorgenommen worden sind.
3. Pauschale Einwendungen des Mieters gegen die Abrechnung sind nicht zu berücksichtigen.
(Leitsätze der Redaktion)
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