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Urteil Erkennbarkeit von Bauschäden Gegenstand der Beweisaufnahme
Schlagworte
Erkennbarkeit von Bauschäden Gegenstand der Beweisaufnahme; selbständiges Beweisverfahren; Feuchteschäden; Rohrverstopfung
Leitsatz
In einem selbständigen Beweisverfahren kann dem Sachverständigen auch die Frage vorgelegt werden, ob Schäden und Mängel eines Gebäudes für dessen Eigentümer bzw. Bewohner - aus sachverständiger Sicht - erkennbar waren.
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