« zurück zur Suche
Urteil Entgeltpflicht für Hinterlieger an Privatstraßen
Schlagworte
Entgeltpflicht für Hinterlieger an Privatstraßen
Leitsatz
Eine Privatstraße des öffentlichen Verkehrs, die nicht als selbständige Erschließungsanlage anzusehen ist, stellt eine Zufahrt im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 StrReinG dar, so dass der Eigentümer als Hinterlieger zum Straßenreinigungsentgelt herangezogen werden kann (Abgrenzung zu KG GE 2007, 910).
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat