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Urteil Detekteikosten als Schadensersatz
Schlagworte
Detekteikosten als Schadensersatz; unerlaubte Untervermietung als Ferienwohnung
Leitsatz
Der Vermieter ist grundsätzlich berechtigt, bei einer vertragswidrigen Nutzung der Wohnung durch den Mieter die Kosten für eine zur Beweissicherung eingeschaltete Detektei als Schadensersatz geltend zu machen.
(Leitsatz der Redaktion)
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