Urteil Billigkeit der Tarife der Berliner Wasserbetriebe
Schlagworte
Billigkeit der Tarife der Berliner Wasserbetriebe; Beginn der Verjährung für Hausanschlusskosten ab Rechnungserteilung; Fälligkeitsvoraussetzung; Wassertarife; Abwassertarife; Wasserentgelte; Anspruch auf Baukostenzuschuss; Kalkulation von Entgelten; Abwasserkanal; Schmutzwasser
Leitsätze
1. Ein schlichtes Bestreiten der Billigkeit der Tarife der Berliner Wasserbetriebe durch den Kunden reicht nicht, wenn die Ansätze plausibel und realistisch dargelegt worden sind (Bestätigung von KG, GE 2005, 796).
2. Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wasserbetriebe ist der Zugang einer Rechnung über die Hausanschlusskosten Fälligkeitsvoraussetzung, so dass erst dann die Verjährung beginnt. Das gilt nicht für den Anspruch auf Zahlung eines Baukostenzuschusses.
(Leitsätze der Redaktion)
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