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Urteil Beweislast für unlautere Machenschaften
Schlagworte
Beweislast für unlautere Machenschaften
Leitsatz
Über auf Erfahrungstatsachen beruhende und deshalb die "Beweiserleichterung" rechtfertigende typische Sachverhalte hinaus ist eine generelle Umkehr der materiellen Beweislast im Rahmen des § 1 Abs. 3 VermG nicht gerechtfertigt.
(Leitsatz der Redaktion)
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