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Urteil Betriebskosten für Inhaber eines Wohnungsrechts
Schlagworte
Betriebskosten für Inhaber eines Wohnungsrechts
Leitsätze
1. Der Inhaber eines Wohnungsrechts hat auch ohne besondere Vereinbarung die Betriebskosten zu tragen.
2. Wenn ein Verteilungsmaßstab nicht vereinbart ist, kann der Grundstückseigentümer die Leistung nach billigem Ermessen bestimmen.
(Leitsätze der Redaktion)
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