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Urteil Besatzungsrechtliche Enteignung
Schlagworte
Besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Rückgängigmachung der Enteignung
Leitsatz
Eine Enteignung nach sowjetischem Besatzungsrecht ist wieder rückgängig gemacht, wenn tatsächlich ein Zustand erreicht worden war, der annähernd dem gleicht, der im Zeitpunkt der Enteignung bestanden hatte.
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