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Urteil Auslagenerstattung für Verfahren vor Vergabekammer
Schlagworte
Auslagenerstattung für Verfahren vor Vergabekammer; Auslagen bei Rücknahme von Nachprüfungsantrag
Leitsatz
Bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags im Beschwerdeverfahren findet keine Erstattung von Auslagen statt, die den Beteiligten im Verfahren vor der Vergabekammer entstanden sind.
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