Urteil Aufschlüsselung der Einzelbeträge für Betriebskostenvorschüsse bei Sozialwohnungen
Schlagworte
Aufschlüsselung der Einzelbeträge für Betriebskostenvorschüsse bei Sozialwohnungen; Heilung durch Betriebskostenabrechnung
Leitsätze
1. Der Vermieter ist bei preisgebundenem Wohnraum verpflichtet, die Betriebskosten nach den einzelnen Beträgen aufzuschlüsseln. Ist das unterblieben, kann der Mieter die gezahlten Vorschüsse aus ungerechtfertigter Bereicherung zurückverlangen.
2. Die unwirksame Vereinbarung im Vertrag wird durch eine Betriebskostenabrechnung geheilt; die Heilungswirkung tritt nicht erst für die folgende Abrechnungsperiode ein, sondern mit Zugang der Abrechnung.
(Leitsätze der Redaktion)
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