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Urteil Aufrechnungsverbot
Schlagworte
Aufrechnungsverbot; Ausschluss der Berücksichtigung von Gegenforderungen des Mieters
Leitsatz
Ein Aufrechungsverbot des Mieters kann sich aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben im Rechtsverkehr ergeben, wenn er gegen fällige, durch rechtswidrige und schuldhafte Leistungsverweigerung über einen Zeitraum von etwa drei Jahren vorenthaltene Mieten eine Aufrechnungslage mit einer neu erworbenen Forderung schafft.
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