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Urteil Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr, Gebührenrecht und außergerichtliche Anwaltstätigkeit
Schlagworte
Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr, Gebührenrecht und außergerichtliche Anwaltstätigkeit; Nachprüfungsverfahren; Vergabekammer
Leitsätze
Die Geschäftsgebühr, die der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer erhält, ist auf die Verfahrensgebühr des Beschwerdeverfahrens anzurechnen.
Zur Anwendbarkeit des § 15 a RVG auf Altfälle.
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