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VIII ZR 288/14 - Zulässige Klageänderung in der Berufungsinstanz, Zurückbehaltungsrecht wegen Mietmängeln nicht ohne zeitliche BegrenzungLeitsatz: 1. Nicht beweisbedürftiges neues Vorbringen hat das Berufungsgericht ohne Weiteres seiner Entscheidung zugrunde zu legen.2. Das Leistungsverweigerungsrecht des Mieters wegen Mängeln der Mietsache kann nicht ohne zeitliche Begrenzung geltend gemacht werden; der insgesamt einbehaltene Betrag muss in einer angemessenen Relation zu der Bedeutung des Mangels stehen (Bestätigung von Senatsurteil GE 2015, 1089). (Leitsätze der Redaktion)BGH27.10.2015
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63 S 288/14 - Umlage der Kosten der Wärmelieferung, Wärmecontracting, formelle Anforderungen an Betriebskostenabrechnung, verschwiegener VorwegabzugTeaser: ...14. Februar 2007 - VIII ZR 1/06 -, GE 2007...LG Berlin03.03.2015
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VIII ZR 12/18 - Berechtigung zur Mietminderung entfällt bei fortbestehenden Mängeln mit der Verweigerung der MängelbeseitigungLeitsatz: a) Wird eine Klage auf Zahlung von Miete ganz oder teilweise mit der Begründung abgewiesen, die Miete sei aufgrund von Mängeln gemindert, erwachsen - als bloße Vorfragen - weder die Ausführungen zum Bestehen von Mängeln noch die vom Gericht angesetzten Minderungsquoten in Rechts- kraft. b) Weigert sich der Mieter, die Beseitigung von Mängeln durch den Vermieter, dessen Mitarbeiter oder von ihm beauftragte Handwerker zu dulden, ist er ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich zu einer weiteren Minderung nicht mehr berechtigt und entfällt ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht in der Weise, dass einbehaltene Beträge sofort nachzuzahlen sind und von den ab diesem Zeitpunkt fälligen Mieten ein Einbehalt nicht mehr zulässig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter die Mangelbeseitigung unter Berufung darauf verweigert, dass er im Hinblick auf einen anhängigen Rechtsstreit über rückständige Miete (hier: Prozess mit dem Rechtsvorgänger des Vermieters) den bestehenden mangelhaften Zustand aus Gründen der „Beweissicherung“ erhalten will.BGH10.04.2019
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VIII ZR 52/20 - Geltendmachung von GbR-Forderung, Rückforderung von Betriebskostenvor-schüssenLeitsatz: ...2005 - VIII ZR 57/04, NJW 2005, 1499 unter II 3...BGH07.07.2021
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VIII ZR 178/15 - Zeitpunkt des Nutzungsentschlusses für Eigenbedarf bei vorhandener Alternativwohnung, Berücksichtigung eines erstmals im Berufungsverfahren benannten Zeugen, Gründung einer WohngemeinschaftUrteil: ...zweiten Mal: Vorprozess zu VIII ZR 166/14 = GE...BGH23.08.2016
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VIII ZR 214/15 - Vorgeschobener Eigenbedarf für Strohmann bei VerkaufsabsichtenLeitsatz: Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs kann auch dann vorgeschoben sein, wenn ein Vermieter seit längerem Verkaufsabsichten hegt und der von ihm benannten Eigenbedarfsperson den Wohnraum in der - dieser möglicherweise nicht offenbarten - Erwartung zur Miete überlässt, diese im Falle eines doch noch gelingenden gewinnbringenden Verkaufs ohne Schwierigkeiten zum Auszug bewegen zu können.BGH10.05.2016
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VIII ZR 91/20 - Auswechslung des Kündigungsgrunds durch BerufungsgerichtLeitsatz: 1. Zur Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) bei „Auswechslung“ eines seitens des Vermieters angeführten Kündigungsgrunds durch das Berufungsgericht.2. Das ist dann anzunehmen, wenn der Vermieter die Kündigung mit vorsätzlich wahrheitswidrigem Prozessvortrag begründet, das Berufungsgericht stattdessen auf den außerprozessualen Schriftverkehr abstellt, was schon erstinstanzlich hätte geltend gemacht werden müssen.3. Der Kündigungsgrund der unerlaubten Untervermietung ist substantiiert vorgetragen, wenn der Vermieter auf Namensschilder von anderen Personen am Briefkasten und Befragung von Hausbewohnern hinweist; wird das vom Gericht als nicht ausreichend angesehen, ist der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt.(Leitsätze zu 2. und 3. von der Redaktion)BGH12.10.2021
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XII ZR 104/19 - Einhaltung der Schriftform, Rechtsnatur eines Geldautomatenaufstellungsvertrags, Ablauf der Mindestmietzeit im RevisionsverfahrenLeitsatz: ...2002 - XII ZR 86/01 - NJW 2002, 3322). b...BGH04.11.2020
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65 S 411/15 - Eintritt eines im Haushalt des Mieters lebenden Kindes in den Mietvertrag nach Tod des MietersUrteil: ...- VIII ZR 25/14 -, GE 2015, 113) müsse ein Kind...LG Berlin08.02.2017
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V ZR 28/22 - Wahrung der Begründungsfrist für AnfechtungsklageLeitsatz: 1. Grundsätzlich kann nur ein vor Fristablauf eingegangener, mit einer Unterschrift versehener Schriftsatz die Frist zur Begründung der wohnungseigentumsrechtlichen Anfechtungsklage wahren. 2. Die Wahrung der Begründungsfrist der Anfechtungsklage unterliegt nicht der Parteidisposition, sondern ist von Amts wegen zu prüfen. 3. Ob die Frist zur Begründung der Anfechtungsklage gewahrt ist, kann das Gericht im Freibeweisverfahren klären.BGH23.06.2023