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Urteil Eintritt eines im Haushalt des Mieters lebenden Kindes in den Mietvertrag nach Tod des Mieters
Schlagworte
Eintritt eines im Haushalt des Mieters lebenden Kindes in den Mietvertrag nach Tod des Mieters
Leitsatz
Für das Eintrittsrecht des Kindes in das Mietverhältnis nach Tod des Mieters reicht es, dass dieses in dem gemeinsamen Haushalt mit dem Mieter gelebt hat. Ein darüber hinaus abgeschlossenes Untermietverhältnis zwischen Mieter/Elternteil und Kind hindert das Eintrittsrecht nicht.
(Leitsatz der Redaktion)
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