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Urteil Streitwert bei auf mangelbedingter Minderung gerichteter Feststellungsklage


Schlagworte

Streitwert bei auf mangelbedingter Minderung gerichteter Feststellungsklage

Leitsatz

Der Wert der Klage des Mieters auf Feststellung, dass die Miete wegen eines Mangels gemindert ist, ist nach § 9 ZPO mit dem 42-fachen Monatsbetrag der geltend gemachten Minderung zu bemessen. Eine geringere Bemessung (etwa nach dem 12-fachen Monatsbetrag) ist auch dann nicht vorzunehmen, wenn neben der Feststellung Beseitigung des Mangels begehrt wird (Anschluss an die Rechtsprechung des BGH; Aufgabe der Rechtsprechung des Senats, Beschl. v. 30. Mai 2016 - 8 W 13/16 [GE 2016, 912]).


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