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VIII ZR 115/19 - Beschwer für Feststellungsklage auf MietminderungLeitsatz: Die Beschwer des Mieters, dessen Klage auf Feststellung einer Mietminderung wegen Mängeln abgewiesen wurde, ist ebenso wie bei einer Klageabweisung auf Mängelbeseitigung nach dem 3 1⁄2-fachen Jahresbetrag der Minderung zu berechnen. (Leitsatz der Redaktion)BGH17.03.2020
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III ZR 144/10 - Haftung des Anlagevermittlers; Kapitalanlage; Finanzierter Immobilienkauf; Fondsbeteiligung; Immobilienfonds; Anlagevermittler; Aufklärungspflicht, Plausibilitätsprüfung; Modellrechnungen; SchrottimmobilienLeitsatz: Ein Anlagevermittler, der gegenüber seinem Kunden die Wirtschaftlichkeit eines Immobilienfonds anhand einer ihm von der Fondsinitiatorin zur Verfügung gestellten persönlichen Modell-Berechnung erläutert, ist verpflichtet, diese Berechnung einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen und den Kunden auf erkennbare Fehler hinzuweisen.BGH17.02.2011
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8 U 22/20 - Streitwert bei auf mangelbedingter Minderung gerichteter FeststellungsklageLeitsatz: Der Wert der Klage des Mieters auf Feststellung, dass die Miete wegen eines Mangels gemindert ist, ist nach § 9 ZPO mit dem 42-fachen Monatsbetrag der geltend gemachten Minderung zu bemessen. Eine geringere Bemessung (etwa nach dem 12-fachen Monatsbetrag) ist auch dann nicht vorzunehmen, wenn neben der Feststellung Beseitigung des Mangels begehrt wird (Anschluss an die Rechtsprechung des BGH; Aufgabe der Rechtsprechung des Senats, Beschl. v. 30. Mai 2016 - 8 W 13/16 [GE 2016, 912]).KG08.11.2021