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Suchergebnis Urteilssuche (191 - 200 von 608)

  1. VII ZR 339/02 - Keine Schätzung der Mängelbeseitigungskosten
    Leitsatz: Das Gericht darf Mängelbeseitigungskosten gemäß § 287 ZPO nur aufgrund greifbarer Anhaltspunkte schätzen.
    BGH
    11.03.2004
  2. IX ZR 160/02 - inkongruente Sicherheit und Abtretung
    Leitsatz: Zieht der Gläubiger eine seinem Schuldner von einem Drittschuldner gewährte inkongruente Sicherheit an sich, indem er sich von dem Schuldner dessen gegen den Dritten gerichteten Anspruch nebst Sicherheit abtreten läßt, liegt auch in der Person des Gläubigers eine inkongruente Sicherung vor. Das gleiche gilt, wenn der Gläubiger sich von dem Schuldner den Anspruch abtreten und von dem Drittschuldner die Sicherheit gewähren läßt.
    BGH
    11.03.2004
  3. V ZB 63/03 - sofortige weitere Beschwerde im FGG-Verfahren
    Leitsatz: a) In Prozeßkostenhilfeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit kann eine Beschwerdeentscheidung nur nach einer Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde durch das Landgericht entsprechend § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO angefochten werden. b) Zuständig für die Entscheidung über eine solche sofortige weitere Beschwerde ist grundsätzlich das Oberlandesgericht bzw. das Bayerische Oberste Landesgericht. Die Zuständigkeit des Bundesgerichtshofes kann nur im Fall einer Vorlage nach § 28 Abs. 2 FGG gegeben sein.
    BGH
    11.03.2004
  4. III ZR 274/03 - Haftung der Gemeinde für Überschwemmung; Überlauf von Regenrückhaltebecken
    Leitsatz: Zur Haftung der Gemeinde für eine durch den Überlauf eines offenen Regenrückhaltebeckens entstandene Überschwemmung.
    BGH
    11.03.2004
  5. VIII ZR 64/03 - Altkündigungsfristen durch Fußnotenvereinbarung
    Leitsatz: § 573 c Abs. 4 BGB ist auch auf solche Formularklauseln in einem vor dem 1. September 2001 abgeschlossenen Mietvertrag nicht anzuwenden, die auf die gesetzlichen Kündigungsfristen verweisen und in einer Fußnote zum Vertragstext die damals geltenden Kündigungsfristen des § 565 Abs. 2 BGB a. F. sinngemäß wiedergeben (im Anschluß an BGHZ 155, 178).
    BGH
    10.03.2004
  6. II ZR 175/02 - Rechtsmittelbefugnis bei BGB-Gesellschaft
    Leitsatz: Die im ersten Rechtszug unterlegene Partei ist unabhängig davon, ob sie an dem materiellen Rechtsverhältnis beteiligt und "richtige" Partei ist, zur Einlegung eines Rechtsmittels befugt.
    BGH
    08.03.2004
  7. II ZR 5/02 - Anspruch auf Einräumung einer Baulast durch Miteigentümer
    Leitsatz: Der Miteigentümer eines Grundstücks kann den/die anderen Miteigentümer auf Einräumung einer Baulast in Anspruch nehmen, wenn die Bewilligung der Baulast notwendig ist, um ihm eine bestimmungsgemäße Nutzung des gemeinschaftlichen Grundstücks zu ermöglichen, die Grenze des § 745 Abs. 3 BGB gewahrt bleibt und die angestrebte Regelung nach billigem Ermessen dem Interesse aller Teilhaber entspricht (Bestätigung des Sen. Urt. v. 3. Dezember 1990 - II ZR 107/90, WM 1991, 821).
    BGH
    08.03.2004
  8. III ZR 72/03 - Belehrungspflicht für Zentralnotar
    Leitsatz: Bei der sukzessiv erfolgenden Beurkundung von Vertragsangebot und -annahme kann dem sogenannten Zentralnotar, der nur die Vertragsannahme beurkundet, gegenüber dem Anbietenden eine betreuende Belehrungspflicht bezüglich zwischenzeitlich eingetragener Belastungen obliegen.
    BGH
    04.03.2004
  9. IX ZB 121/03 - Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist
    Leitsatz: Der Berufungsführer kann nach neuem Recht grundsätzlich nicht darauf vertrauen, daß ihm ohne Einwilligung des Gegners eine zweite Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bewilligt wird.
    BGH
    04.03.2004
  10. IX ZB 133/03 - außerordentliche Beschwerde im Insolvenzverfahren; Unverletzlichkeit der Wohnung im Insolvenzverfahren
    Leitsatz: a) Das für Rechtsmittel im Insolvenzverfahren geltende Enumerationsprinzip schließt eine sofortige Beschwerde des Schuldners nicht aus, die sich gegen eine dem Gesetz fremde, in den grundrechtlich geschützten räumlichen Bereich des Schuldners eingreifende Maßnahme wendet. b) Das Insolvenzgericht ist im Eröffnungsverfahren nicht befugt, den mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragten Sachverständigen zu ermächtigen, die Wohn- und Geschäftsräume des Schuldners zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. c) Gegen eine entsprechende Anordnung steht dem Schuldner auch dann die sofortige Beschwerde zu, wenn sich die Hauptsache erledigt hat; in diesem Fall kann mit dem Rechtsmittel die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung beantragt werden.
    BGH
    04.03.2004