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Suchergebnis Urteilssuche (91 - 100 von 608)

  1. BVerwG 3 C 4.04 - Übertragung von Anteilen an überörtlichen Kapitalgesellschaften, Beteiligungsquote, Quotierungsverfahren, Altlastensanierungen
    Leitsatz: 1. § 4 Abs. 2 KVG gibt den Gemeinden nicht nur einen Anspruch auf Übertragung von Anteilen an überörtlichen Kapitalgesellschaften, sondern auch einen Anspruch auf Feststellung ihrer Beteiligungsquote. 2. Die Zuordnungsbehörde darf die Maßstäbe für die Bemessung der kommunalen Beteiligungsquoten durch Verwaltungsvorschriften konkretisieren. Will sie diese während des Quotierungsverfahrens ändern, so darf die Änderung ein begründetes Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen Rechtslage nicht ohne hinreichenden Grund enttäuschen, und die geänderte Verwaltungsvorschrift muß auch ihrerseits rechtmäßig sein. 3. Die Anordnung der Zuordnungsbehörde, daß die Rückstellungen für Altlastensanierungen bei der Ermittlung der kommunalen Geschäftsanteile an den regionalen Gasversorgungsgesellschaften im Gebiet der ehemaligen DDR zu 100 v. H. als Passiva des Betriebsvermögens zu berücksichtigen seien, war rechtswidrig.
    BVerwG
    11.11.2004
  2. 67 S 234/04 - Heizkostenabrechnung nach Umstellung von Ofenheizung (Gamat-Öfen) auf durch Dritte betriebene Gaszentralheizung (Wärmecontracting)
    Leitsatz: Der Vermieter, der berechtigterweise die Beheizung von Ofenheizung (hier: Gamat-Öfen) auf Zentralheizung umstellt, hat jedenfalls dann die Wahl, die Zentralheizung selbst oder durch Dritte (Wärmecontracting) betreiben zu lassen, wenn er sich in der Modernisierungsankündigung diesbezüglich noch nicht festgelegt hat; eine derartige Festlegung ist auch nicht schon dadurch getroffen, daß er die gesamten Kosten der Heizungsumstellung gem. §§ 3 MHG a. F. bzw. 559 BGB als Mieterhöhung umgelegt hat.
    LG Berlin
    11.11.2004
  3. VII ZR 95/04 - Beschwer bei Vorschuß statt Schadensersatz
    Leitsatz: Zur Beschwer des Klägers, der mit der Klage einen Schadensersatzanspruch geltend gemacht hat und dem statt dessen die Mängelbeseitigungskosten als Vorschuß zuerkannt worden sind.
    BGH
    11.11.2004
  4. IX ZR 237/03 - Aufrechnung mit Mietforderungen vor Insolvenzeröffnung gegen Betriebskostenguthaben aus einer späteren Abrechnung
    Leitsatz: Maßgebliche Rechtshandlung für die Möglichkeit der Aufrechnung von Mietzinsansprüchen gegen Ansprüche auf Auszahlung von Guthaben aus Nebenkostenvorauszahlungen ist der Abschluß des Mietvertrages.
    BGH
    11.11.2004
  5. I ZR 182/02 - Testamentsvollstreckung durch Steuerberater
    Leitsatz: a) Art. 1 § 1 RBerG zählt zu den Vorschriften i.S. des § 4 Nr. 11 UWG, die dazu bestimmt sind, im Interesse der Marktteilnehmer, insbesondere der Verbraucher, das Marktverhalten zu regeln. b) Die Tätigkeit des Testamentsvollstreckers ist keine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten i.S. von Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG.
    BGH
    11.11.2004
  6. I ZR 213/01 - Testamentsvollstreckung durch Banken
    Leitsatz: Da die Tätigkeit des Testamentsvollstreckers keine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten ist, kann eine Bank, ohne gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V. mit Art. 1 § 1 RBerG zu verstoßen, für die Übernahme von Testamentsvollstreckungen werben.
    BGH
    11.11.2004
  7. 21 C 109/04 - Kosten des sog. Müllmanagements keine umlagefähigen Betriebskosten; wirtschaftliche Geschäftsführung; Wirtschaftlichkeitsgrundsatz; Hauswartkosten
    Leitsatz: Kosten für eine mit dem Müllmanagement betraute Firma sind keine umlagefähigen Betriebskosten; sofern bei Müllkosten Einsparungen durch sogenannte "Managementmaßnahmen" möglich sind, waren die Müllkosten vorher höher als notwendig und damit unwirtschaftlich. Müllmanagementkosten gehören auch nicht zu den Kosten des Hauswarts.
    AG Mitte
    10.11.2004
  8. XII ZR 71/01 - Beweislastverteilung bei Störung des Mietgebrauchs durch Wasserschaden
    Leitsatz: Der Mieter ist nicht nach § 543 BGB (§ 542 BGB a.F.) zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, wenn er die Störung des vertragsgemäßen Gebrauchs (hier durch einen Wasserschaden) selbst zu vertreten hat. Ist die Schadensursache zwischen den Vertragsparteien streitig, trägt der Vermieter die Beweislast dafür, daß sie dem Obhutsbereich des Mieters entstammt. Sind sämtliche Ursachen, die in den Obhuts- und Verantwortungsbereich des Vermieters fallen, ausgeräumt, trägt der Mieter die Beweislast dafür, daß er den Schadenseintritt nicht zu vertreten hat.
    BGH
    10.11.2004
  9. VIII ZR 391/03 - Erneuerbare Energie; Stichleitung und Anschlußkosten bei Erneuerbarer Energie
    Leitsatz: Eine Stichleitung, die nur einen Anschlußnehmer mit elektrischer Energie aus einem der allgemeinen Versorgung dienenden Netz versorgt, ist Teil dieses Netzes im Sinne des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 29. März 2000. Kosten der für den Anschluß einer stromerzeugenden Anlage erforderlichen Verstärkung einer solchen Stichleitung sind Netzausbaukosten im Sinne von § 10 Abs. 2 Satz 1 EEG a. F. Der technisch und wirtschaftlich günstigste Verknüpfungspunkt für den Anschluß von stromerzeugenden Anlagen an das Netz gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 EEG a. F. ist im Rahmen einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtungsweise unter Gegenüberstellung und Abwägung erforderlicher Netzausbaukosten einerseits und entstehender Anschlußkosten andererseits zu ermitteln.
    BGH
    10.11.2004
  10. VIII ZB 36/04 - Ermittlung der Beschwer aus Berufungsantrag, nicht aus Berufungsbegründung
    Leitsatz: Übersteigt die Beschwer der in erster Instanz unterlegenen Partei die Wertgrenze des § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, so kann grundsätzlich erst auf der Grundlage des in der mündlichen Berufungsverhandlung gestellten Antrags entschieden werden, ob der Wert des Beschwerdegegenstands die Berufungssumme erreicht. Ein zunächst beschränkter Berufungsantrag, der die Berufungssumme unterschreitet, kann bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht erweitert werden, soweit die Erweiterung von der fristgerecht eingereichten Berufungsbegründung gedeckt ist (Bestätigung von BGHZ 12, 52, 67; BGH, Beschluß vom 8. Oktober 1982 - V ZB 9/82, NJW 1983, 1063). Das gilt auch für den Fall, daß die Berufung zugleich mit ihrer Einlegung begründet und dabei ein Berufungsantrag angekündigt wird, mit dem die in erster Instanz abgewiesene Klage nur teilweise weiterverfolgt wird.
    BGH
    09.11.2004