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Urteil Zurechnung des Verschuldens des Sozialamts
Schlagworte
Zurechnung des Verschuldens des Sozialamts
Leitsatz
Ein Verschulden des Sozialamts muß sich der Mieter nach § 278 zurechnen lassen, denn für den Zahlungsverzug kommt es nicht auf eigenes Verschulden, sondern lediglich auf das Vertretenmüssen an.
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