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Urteil Wohnflächenangabe im Mietvertrag für Mieterhöhung maßgeblich


Schlagworte

Wohnflächenangabe im Mietvertrag für Mieterhöhung maßgeblich

Leitsätze

1. Im Rahmen eines Verfahrens auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung gilt, daß dann, wenn die Wohnung größer ist als im Mietvertrag angegeben, von der vertraglich vereinbarten Fläche ausgegangen werden muß.

2. Bei einer auf zwei Stellen hinter dem Komma angegebenen Wohnungsgröße sind ausschließlich Fehler im Bereich hinter der Kommastelle zu berücksichtigen, selbst wenn die Größe im Mietvertrag mit dem Zusatz "circa" versehen ist.

(Leitsätze des Einsenders)

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