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Urteil Wirksame Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen


Schlagworte

Wirksame Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen

Leitsatz

Eine Formularklausel, wonach a) der Mieter Schönheitsreparaturen während der Mietdauer übernimmt,

b) Schönheitsreparaturen im allgemeinen nach Ablauf bestimmter Fristen erforderlich sind,

c) der Mieter spätestens bis Ende des Mietverhältnisses alle bis dahin nach dem Grad der Abnutzung erforderlichen Arbeiten auszuführen hat,

ist wirksam. (Leitsatz der Redaktion)

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