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Urteil Wirksame Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen
Schlagworte
Wirksame Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen
Leitsatz
Eine Formularklausel, wonach a) der Mieter Schönheitsreparaturen während der Mietdauer übernimmt,
b) Schönheitsreparaturen im allgemeinen nach Ablauf bestimmter Fristen erforderlich sind,
c) der Mieter spätestens bis Ende des Mietverhältnisses alle bis dahin nach dem Grad der Abnutzung erforderlichen Arbeiten auszuführen hat,
ist wirksam. (Leitsatz der Redaktion)
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