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Urteil Wirksame Kündigung erst während des Berufungsverfahrens im Räumungsprozeß
Schlagworte
Wirksame Kündigung erst während des Berufungsverfahrens im Räumungsprozeß
Leitsatz
Der Mieter ist zur Räumung zu verurteilen, wenn zwar das Amtsgericht zu Recht wegen unwirksamer Kündigung die Klage abgewiesen hatte, der Vermieter jedoch im Berufungsverfahren eine weitere wirksame Kündigung in den Rechtsstreit eingeführt hat. (Leitsatz der Redaktion)
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