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Urteil Widerlegung der Vermutungswirkung des qualifizierten Mietspiegels


Schlagworte

Widerlegung der Vermutungswirkung des qualifizierten Mietspiegels

Leitsatz

Die Vermutung des qualifizierten Berliner Mietspiegels 2003, daß die dort bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben, kann durch ein Sachverständigengutachten entkräftet werden. Enthält das Gutachten dann jedoch Vergleichsobjekte, deren Mietzins erheblich von den Mietspiegelwerten abweichen, so muß das Gutachten die Vergleichbarkeit des abweichenden Vergleichsobjektes mit dem zu bewertenden Objekt nachvollziehbar und überzeugend darlegen. Gelingt dies nicht, ist der Mietspiegel für die Ermittlung des ortsüblichen Vergleichsmietzinses heranzuziehen.

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