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Urteil Voraussetzungen für Wiederaufleben des verwirkten Minderungsrechtes
Schlagworte
Voraussetzungen für Wiederaufleben des verwirkten Minderungsrechtes
Leitsatz
Ein durch vorbehaltlose Mietzahlung verwirktes Minderungsrecht lebt nach dem 1. September 2001 nur dann wieder auf, wenn der Mieter sich innerhalb eines angemessenen Zeitraumes erkennbar auf die Minderung beruft (Anschluß an LG Berlin GE 2004, 480).
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