Urteil Voraussetzungen des Rückforderungsanspruchs des Sozialversicherungsträgers für Mietzahlungen nach dem Tod des Berechtigten
Schlagworte
Voraussetzungen des Rückforderungsanspruchs des Sozialversicherungsträgers für Mietzahlungen nach dem Tod des Berechtigten
Leitsätze
1. Werden nach dem Tod des Berechtigten Rentenzahlungen von dessen Konto an Dritte weitergeleitet (Empfänger), ist der Erstattungsanspruch des Rentenversicherungsträgers zunächst gegenüber dem Geldinstitut geltend zu machen.
2. Einer Klage (oder einem Leistungsbescheid) gegen den Empfänger fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis, wenn das primär verpflichtete Geldinstitut zur Erstattung verpflichtet ist, was insbesondere dann der Fall ist, wenn das Konto im Soll stand und die Geldleistung lediglich die Schulden des Rentenempfängers gegenüber der Bank vermindert.
(Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?