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Urteil Voraussetzungen des Rückforderungsanspruchs des Sozialversicherungsträgers für Mietzahlungen nach dem Tod des Berechtigten


Schlagworte

Voraussetzungen des Rückforderungsanspruchs des Sozialversicherungsträgers für Mietzahlungen nach dem Tod des Berechtigten

Leitsätze

1. Werden nach dem Tod des Berechtigten Rentenzahlungen von dessen Konto an Dritte weitergeleitet (Empfänger), ist der Erstattungsanspruch des Rentenversicherungsträgers zunächst gegenüber dem Geldinstitut geltend zu machen.

2. Einer Klage (oder einem Leistungsbescheid) gegen den Empfänger fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis, wenn das primär verpflichtete Geldinstitut zur Erstattung verpflichtet ist, was insbesondere dann der Fall ist, wenn das Konto im Soll stand und die Geldleistung lediglich die Schulden des Rentenempfängers gegenüber der Bank vermindert.

(Leitsätze der Redaktion)

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