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Urteil Verwirkung des Mietzahlungsanspruches nach jahrelanger fehlender Geltendmachung


Schlagworte

Verwirkung des Mietzahlungsanspruches nach jahrelanger fehlender Geltendmachung; Hinnahme der Mietminderung

Leitsatz

Der Mietzahlungsanspruch ist verwirkt, wenn der Vermieter erst zweieinhalb Jahre nach der letzten Vereinbarung über die Minderung wegen Mängeln der Mietsache den aufgelaufenen Rückstand verlangt.

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