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Urteil Verwirkung des Mietzahlungsanspruches nach jahrelanger fehlender Geltendmachung
Schlagworte
Verwirkung des Mietzahlungsanspruches nach jahrelanger fehlender Geltendmachung; Hinnahme der Mietminderung
Leitsatz
Der Mietzahlungsanspruch ist verwirkt, wenn der Vermieter erst zweieinhalb Jahre nach der letzten Vereinbarung über die Minderung wegen Mängeln der Mietsache den aufgelaufenen Rückstand verlangt.
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