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Urteil Verweis auf derzeitige gesetzliche Regelung keine fortdauernde Vereinbarung
Schlagworte
Verweis auf derzeitige gesetzliche Regelung keine fortdauernde Vereinbarung
Leitsatz
Ist in einem Altmietvertrag auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen, die "derzeit" eine bestimmte Dauer hätte, liegt keine vertragliche Vereinbarung vor, die zu einer Verlängerung der nunmehr geltenden gesetzlichen Kündigungsfrist für den Mieter führt.
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