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Urteil Verwaltungsgerichtliche Überprüfung des qualifizierten Mietspiegels
Schlagworte
Verwaltungsgerichtliche Überprüfung des qualifizierten Mietspiegels
Leitsatz
Der (qualifizierte) Berliner Mietspiegel 2003 ist im Verwaltungsrechtsweg überprüfbar. Selbst wenn zur Überprüfung der Richtigkeit des Mietspiegels der Zivilrechtsweg eröffnet wäre, könnte die gesetzliche Vermutungswirkung nur durch einen substantiierten Angriff gegen die Erstellung des Mietspiegels nach den "anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen" widerlegt werden. (Leitsatz der Redaktion)
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