Urteil Vertragswidriger Gebrauch durch ungenehmigte CB-Funkantenne und Satellitenschüssel
Schlagworte
Vertragswidriger Gebrauch durch ungenehmigte CB-Funkantenne und Satellitenschüssel
Leitsätze
1. Haben die Parteien die Installation einer CB-Funkanlage im Mietvertrag nicht vereinbart, gehört das Betreiben einer solchen Anlage unter Inanspruchnahme des Hausdaches zum Aufstellen einer Antenne nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung.
2. Vorübergehende stillschweigende Duldung einer CB-Funkanlage schafft keinen Vertrauensschutz.
3. Anspruch auf Entfernung einer am ungenehmigten CB-Sendemast angebrachten Satellitenschüssel, auf die - ggf. an anderem Anbringungsort - der Mieter u. U. einen Anspruch hätte.
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