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Urteil Verspätete Schadensbeseitigung zu höheren Kosten
Schlagworte
Verspätete Schadensbeseitigung zu höheren Kosten
Leitsätze
a) Inwieweit ein Auftraggeber gegen die Schadensminderungspflicht verstößt, wenn er einen Baumangel erst nach vielen Jahren mit zwischenzeitlich gestiegenen Baukosten beseitigen läßt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
b) Allein der Umstand, daß die Baukosten gestiegen sind, begründet ein Mitverschulden nicht.
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