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Urteil Verkehrssicherungspflicht des Vermieters im Hauskeller


Schlagworte

Verkehrssicherungspflicht des Vermieters im Hauskeller

Leitsatz

Die Verkehrssicherungspflicht des Vermieters erstreckt sich auf alle den Mietern des Hauses zugängliche Bereiche, also auch auf den Hauskeller. Demgemäß müssen die Kellergänge beleuchtbar sein und dürfen keine Stolperstellen aufweisen.

(Leitsatz der Redaktion)

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