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Urteil Verkehrssicherungspflicht des Vermieters im Hauskeller
Schlagworte
Verkehrssicherungspflicht des Vermieters im Hauskeller
Leitsatz
Die Verkehrssicherungspflicht des Vermieters erstreckt sich auf alle den Mietern des Hauses zugängliche Bereiche, also auch auf den Hauskeller. Demgemäß müssen die Kellergänge beleuchtbar sein und dürfen keine Stolperstellen aufweisen.
(Leitsatz der Redaktion)
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