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Urteil Unzureichende Wärmedämmung
Schlagworte
Unzureichende Wärmedämmung; Schimmelbildung; Lüftungspflicht des Mieters; Wohnverhalten
Leitsätze
1. Den Vermieter trifft keine Verpflichtung zur nachträglichen Verbesserung der Wärmedämmung, wenn die nach heutigem Verständnis schlechte Wärmedämmung einer Wohnung den Vorschriften entspricht, welche für das Baujahr 1968 maßgeblich waren.
2. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, bei Einbau von Isolierglasfenstern gleichzeitig eine Wärmedämmung anzubringen.
3. Das Fehlen von Sturmhaken an den Fenstern berechtigt den Mieter nicht zur Minderung.
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