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Urteil Unbekannter Aufenthalt des Antragsgegners bei Mahnbescheid
Schlagworte
Unbekannter Aufenthalt des Antragsgegners bei Mahnbescheid
Leitsatz
Kann der Mahnbescheid nicht zugestellt werden, weil der Aufenthalt des Antragsgegners unbekannt ist, kommt eine Überleitung in das streitige Verfahren nicht in Betracht
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